Stellungnahme zum neuen Richtplan Fusswege
Der Gemeinderat von Ebikon hat Mitte Dezember 2022 einen neuen Richtplan Fusswege verabschiedet. Richtpläne sind das zentrale Planungsinstrument einer Gemeinde, wenn es um deren Weiterentwicklung, sei es des Verkehrs, des Bauens oder beispielsweise der Landwirtschaft geht. Der vorgelegte Richtplan Fussverkehr taugt als Planungsinstrument in keiner Weise, im Gegenteil, er ist in vielen Teilen ein Rückschritt:
- Der aufgelegte Richtplan enthält weniger Fusswege als der bisherige.
- 80% der Fusswege liegen auf Privatgrundstücken. Deren Zustand ist der Gemeinde grösstenteils nicht bekannt – Der Richtplan fordert jedoch keine Datenerhebung.
- Viele der privaten Treppen seien in schlechtem Zustand, die Eigentümer würden den im Grundbuch hinterlegten Verpflichtungen nicht nachkommen. Der Richtplan nennt kein Ziel oder Vorgehen, wie man diesem Misstand begegnen will.
- Der Richtplan enthält keine als Schulwege deklarierten Fusswege – obwohl gerade diese in besonderem Masse verkehrssicher sein müssen.
- Der Richtplan hält zwar fest, dass weitere Passerellen über die Kantonsstrassen sinnvoll seien – formuliert jedoch keine Ziele oder Vorgehen, sondern spielt den Ball dem Kanton zu.
- Der neue Richtplan enthält nur Fusswege, der bisherige Richtplan beinhaltete unter anderem auch noch ein Velonetz. Ein Planungsinstrument für die Verbesserung des Langsamverkehrs ist jedoch für eine attraktive Gemeinde zwingend.
Stellungnahme Grüne Richtplan Fusswege
Informationen der Gemeinde Ebikon (externer Link)