ANLIEGEN

Biodiversität, die Natur mit ihrer biologischen Vielfalt, ist nicht nur für unsere Lebensqualität essentiell, sondern bildet unsere eigentliche Lebensgrundlage. Deshalb ist der anhaltende Biodiversitätsschwund äusserst besorgniserregend. Doch der Verlust an Artenvielfalt lässt sich noch stoppen. Und dabei können die Gemeinden eine wichtige Rolle spielen.

Unsere Gemeinde unternimmt hinsichtlich der Förderung der Biodiversität zwar schon einiges. Zu erwähnen sei hier der Jahresbericht des Naturschutzbeauftragten vom 31. März 2021.

Doch um diese grosse Herausforderung bewältigen und die Situation nachhaltig verbessern zu können, braucht es ein ganzheitliches Konzept zur Förderung der Biodiversität, welches möglichst alle der Gemeinde zur Verfügung stehenden Handlungsfelder abdeckt, konkrete Ziele und Massnahmen verbindlich formuliert sowie Koordinations- und Steuerungsmittel einführt.

Der Bund und seit kurzem auch der Kanton Luzern haben Biodiversitätsstrategien ausgearbeitet (siehe «Strategie zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Kanton Luzern» vom Juli 2019). ln Letzterem wird dabei die Bedeutung der Gemeinden bei der Förderung der Biodiversität hervorgehoben.

Mit dieser Petition wird der Gemeinderat gebeten, die Erarbeitung eines kommunalen Biodiversitätskonzeptes zu prüfen.

BiodiversitätskonzeptEbikon

 

Am 10. Mai 21 wurde die S1-Petition betreffend «Äbiker Biodiversitätskonzept» eingereicht – am 23. September 2021 wurde uns die Petition vom Gemeinderat (Hans Peter Bienz, Andreas Michel) persönlich und in schriftlicher Form beantwortet.

In seiner Zusammenfassung anerkennt der Gemeinderat den Gedanken der Petition als richtig, die verlangten Massnahmen stimmten mit der kantonalen Strategie überein («Strategie zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Kanton Luzern»). Die Erhaltung von Biodiversität sei aus ökologischer, ökonomischer und sozialer Sicht von grösster Wichtigkeit.

Die Gemeinde setze bereits einige Aspekte der kantonalen Strategie um (Zum Beispiel sei das Thema im geplanten Bau- und Zonenreglement  BZR mit drei neuen Artikeln aufgenommen worden (Art.48 Siedlungsökologie. Art. 49 Gestaltung des Siedlungsrandes.  Art. 55 Schutz vor Wärmeeinwirkung). Es sei eine Stadtklimaanalyse durchgeführt worden, die Wildsträucheraktion eingeführt und es würden laufend Begrünungen getätigt. Es würden auch Grundlagendokumente bestehen wie z.B. das Projekt Klimaresiliente Agglo Luzern

Trotzdem seien weitere Massnahmen notwendig: Die Gemeinde beabsichtige, im Jahr 2023 ein externes Büro zu beauftragen, um einen Richtplan «Biodiversität im Siedlungsraum» zu erstellen, der den Anforderungen der Petition gerecht werde und sich auf alle sieben Handlungsfelder der kantonalen Biodiversitätsstrategie abstütze. Wie bisher setze die Gemeinde die laufenden Massnahmen um (Budget zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum für das Jahr 2022 Fr. 5000) und werde ab sofort die Bevölkerung zu verschiedenen Themen im Naturschutz vermehrt sensibilisieren (Angebot für Umweltunterricht pusch in Schulen, Arbeitseinsätze mit Naturschutzbeauftragtem, alle 2 Monate Thema Naturschutz im Rontaler).

Wie findet ihr die Antwort des Gemeinderates? Sind die Massnahmen aus eurer Sicht ausreichend, zum richtigen Zeitpunkt, zielführend?

Wir freuen uns über möglichst viele Bemerkungen, Kommentare und Ergänzungen zu diesem Thema!