Nachhaltige Beschaffung bedeutet sicherzustellen, dass beim Einkauf zwischen den drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung – Ökologie, Soziales, Wirtschaftlichkeit – ein angemessenes Gleichgewicht besteht. Entsprechend entscheidet nicht allein der Preis über die Beschaffung eines Produkts oder einer Dienstleistung, sondern es wird auch berücksichtigt, wie gut dieses Produkt oder die Dienstleistung ökologische und soziale Anforderungen erfüllt.

Der Gemeinderat unterstützte zwar die Motivation unseres Postulats grundsätzlich. Die Gemeinde habe in der nachhaltigen Beschaffung eine Vorbildrolle. Im Rahmen des 2021 beschlossenen energiepolitischen Programms sehe der Gemeinderat bereits vor, bis 2025 die Einführung einer ökologischen Richtlinie zu prüfen. Er lehnte deshalb unser Postulat ab – die Mehrheit des bürgerlichen Gemeindeparlaments folgte dieser Meinung.

Wir sind einerseits enttäuscht, dass nicht ein erster Schritt in einem Projekt, das seit 2017 auf Erledigung wartet, beschlossen werden konnte. Andererseits jedoch freuen wir uns auf die Zusage, die entsprechende Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung noch im laufenden Jahr zu verabschieden.
Alex Donas, Einwohnnerrat GRÜNE Ebikon