Vor kurzem hat Ebikon das Label als Energiestadt wieder erhalten. Aus unserer Sicht erfüllt Ebikon die Kriterien für einen fortschrittlichen Umgang mit Energie, Mobilität und Klimaschutz nur wenig.

Beispiele:

  • Im Projekt Klimaresiliente Agglomeration Luzern wurden Gebiete mit besonderer Hitzebelastung (Hitzeinseln) identifiziert, wenig verwunderlich in erster Linie die stark versiegelte und wenig begrünte Kantonsstrasse. Wann werden aber die detailliert beschriebenen Massnahmen gegen Hitze umgesetzt werden? Die im geplanten Bau- und Zonenreglement neu eingefügten Artikel im Bereich Siedlungsökologie sind zu begrüssen, aber teils auch zu ungenau und unverbindlich und werden auch erst in ein paar Jahren für neue Projekte verbindlich sein.
  • Was nützt der Ausbau des Fernwärmenetzes, wenn keine entsprechende Anschlusspflicht (im Jahr 2020 Fernwärmeanteil an Energie 2%) vorgesehen ist? Dies, obwohl die kantonale Fachbehörde dies empfiehlt.
  • Warum werden nicht mehr durchgängige Grünachsen und Grünzonen geplant und gesichert?
  • Der Wärmepumpenanteil stieg in Ebikon von 2 % (2015) auf 6 % (2020). Im Kanton sind es 13%. Reicht das für eine Energiestadt?
  • Mobilität: Hat der Autoverkehr abgenommen? Als Bewohner von Ebikon merkt man davon nichts. Gibt es mehr durchgehende Veloverbindungen und bessere Kreuzungsmöglichkeiten der Hauptstrasse?
  • Hat der Anteil fossiler Energie mit einem Anteil von 71 % im Jahr 2015 auf einen Anteil von 67 % (=kantonaler Durchschnittswert) im Jahr 2020 stark abgenommen?

Es stimmt: Ebikon ist auf dem Weg, aber es liegt noch ein weiter Weg vor uns, und angesichts des Klimawandels sollte das Tempo gesteigert werden!

 

Ebikon machte sich 2007 auf den Weg zur Energiestadt und erhielt 2012 das Label «Energiestadt». Alle vier Jahre wird überprüft, ob die Gemeinde die Ziele weiterhin erfüllt. Bei der Rezertifizierung in diesem Jahr erreichte Ebikon 70.5 % der möglichen 500 Punkte.

Was ist überhaupt ein Energiestadtlabel? Die Auszeichung wird von einem Verein an Gemeinden, Städte oder Gemeindeverbünde vergeben. Diese erhalten  das Label Energiestadt, wenn sie von vorgegebenen Handlungsspielräumen im Bereich Energie- und Klimapolitik mehr als 50 Prozent umgesetzt haben, für die höchste Auszeichnung „Energiestadt Gold“ benötigt eine Gemeinde einen Erfüllungsgrad von mindestens 75 Prozent. Es sind sechs Bereiche vorgegen, insgesamt sind maximal 500 Punkte erreichbar:  Das Label Energiestadt

Leider veröffentlicht die Gemeinde nur das Gesamtergebnis von 70,5 %, aber nicht, in welchen Bereichen jeweils wie viele Punkte erzielt wurden, was doch sehr interessant zu erfahren wäre: katalog_energiestadt_2017_dt_2019-12-19

Am 1. Januar 2019 trat das neue Energiegesetz des Kantons Luzern (KEnG) mit angepasster Energieverordnung (KEnV) in Kraft: Energiegesetz Kanton Luzern

Dies Gesetz verlangt von allen Gemeinden die Erstellung einer kommunalen Energieplanung. Vorbildlich gibt es diese bereits seit 2013 in Horw, seit 2015 in der Stadt Luzern, seit 2016 in Emmen. In Kriens und Ebikon sind sie erst in Arbeit Energieplanung Kanton Luzern

Übrigens: Der Kanton Luzern stellt seit August 2015 jeder Gemeinde einen spezifischen Energiespiegel zur Verfügung, der z.B. den Wärmebedarf des Gebäudebestandes, den Heizenergiemix oder die Stromproduktion auf Gemeindegebiet enthält. Die Daten stehen in Form einer PDF-Datei zur Verfügung und werden periodisch aktualisiert (aktueller Stand: November 2019): Energiespiegel Luzern